Grundlage zu FGM: sozial-konstruktive Aspekte

FGM aus der Per­spek­ti­ve der Opfer, dar­um ging es in die­sem Work­shop, der am 13. Juni 2019 im Frei­zeit­heim Vah­ren­wald durch­ge­führt wur­de. Frau­en aus Sudan, Soma­lia, Kenia, Came­roun, Côte d’I­voi­re und ande­ren afri­ka­ni­schen Län­dern spra­chen über ihre Erfah­run­gen und vor allem dar­über, wel­che Aus­wir­kun­gen die Ver­stüm­me­lung auf ihr Leben hat.

Wäh­rend des Work­shops gab es schwer­punkt­mä­ßig drei Län­der­be­rich­te (Soma­lia, Sudan und Côte d’Ivoire).

1. Erfah­rungs­be­rich­te aus dem Somalia

Wie wird FGM durchgeführt?

  • Alter: Beschnei­dung fin­det in der Regel im Alter von 3–4 Jah­ren und spä­tes­tens mit 8 Jah­ren statt.
  • Die Betrof­fe­ne berich­tet, dass sie bei Ihrer Beschnei­dung cir­ca 4 Jah­re alt gewe­sen sei. Ihre Mut­ter woll­te mit der Beschnei­dung war­ten bis sie 8 Jah­re alt ist.
  • Die Groß­mutter hat das Mäd­chen zu ihr im Dorf geholt und mit einer Freun­din die Beschnei­dung heim­lich geplant und durch­ge­führt ohne die Mut­ter zu informieren.
  • Sie hat danach 4 Tagen lang stark geblu­tet und könn­te kei­nen Urin lassen.
  • Die Mut­ter, die in der Groß­stadt war hat von der Beschnei­dung ihrer Toch­ter erfah­ren. Sie hat das Kind schnell in ein Kran­ken­haus zur Behand­lung gebracht.Dort konn­te die Blu­tung gestoppt wer­den, und Schmerz­mit­tel verabreicht.
  • Eine zwei­te Betrof­fe­ne berich­tet, dass sie nach der Beschnei­dung 3 Wochen lang nicht nor­mal Urin las­sen konnte.
  • In ihrem Dorf gibt es eine Frau, die die Beschnei­dun­gen durchführt.
  • Alle Frau­en in ihrem Dorf sei­en beschnitten.
  • Die Zere­mo­nie fin­det zu Hau­se statt.
  • Nach der Beschei­dung wird groß gefeiert.
  • Ein beschnit­te­nes Mäd­chen darf sich nicht von einem unbe­schnit­te­nen Mäd­chen anfas­sen las­sen. Die Unbe­schnit­te­nen gel­ten als „unrein“
  • Der Vater finan­ziert die Beschneidung.

FGM und Sexualität

  • Die Frau­en beschwe­ren sich über stän­di­ge Schmer­zen beim Sex.
  • Eine Betrof­fe­ne erzählt uns ganz offen über ihre Sexua­li­tät: „Wenn ich Sex mit mei­nem Mann habe, emp­fin­de ich 3 Tage lang Schmer­zen beim Urin las­sen. Ich flüch­te vor mei­nem Mann indem ich Aus­we­ge und Aus­re­den fin­de um wei­te­re sexu­el­le Kon­tak­te zu ver­mei­den. Mein Mann gibt mir manch­mal Sal­be um Schmer­zen zu lin­dern. Wenn er zu viel Lust auf Sex hat, sage ich ihm, dass ich ihm freie Hand gebe, sich eine ande­re Frau für sei­ne sexu­el­le Befrie­di­gung auszusuchen“

FGM und Schwangerschaft

  • Eine Betrof­fe­ne berich­tet, dass sie erst in Deutsch­land zum ers­ten Mal in ihrem Leben beim Frau­en­arzt war. Das war aber auch erst bei ihrer ers­ten Schwangerschaft.
  • Die Frau­en­ärz­tin sei sicht­lich scho­ckiert gewe­sen und hät­te eine wei­te­re Ärz­tin in die Unter­su­chung dazu geholt.
  • Es war eine unan­ge­neh­me Erfah­rung für sie. Sie fühl­te sich zur Schau gestellt.
  • Sie hat­te bei der Schwan­ger­schaft sehr vie­le Kom­pli­ka­tio­nen und zahl­rei­che Krankenhausaufenthalte.
  • Bei Ihren zwei­ten Schwan­ger­schaft waren die Kom­pli­ka­tio­nen so ernst­haft, dass sie teil­wei­se sich in Lebens­ge­fahr befand. Sie hat die gan­ze Schwan­ger­schaft im Kran­ken­haus verbracht.
  • Die Regel­ta­ge ver­län­gern sich bei Typ III. Das Blut kommt nur trop­fen­wei­se raus. Dadurch ver­staut sich viel Blut in der Gebär­mut­ter. Dies führt zu schwe­ren Kom­pli­ka­tio­nen vor allem in der Schwan­ger­schaft. Bei die­ser Betrof­fe­ne wur­de bei der Kai­ser­schnitt­ent­bin­dung Res­te von ver­stau­ten Regel­blut ausgeschabt.
  • In bei­den Fäl­len müss­ten ihre Babys per Kai­ser­schnitt geholt werden.
  • Die zwei­te Betrof­fe­ne berich­tet von 7 Schwan­ger­schaf­ten und nur 3 leben­den Kin­dern. Ihr ers­tes Kind ist bei der Geburt ver­stor­ben. Ihre ande­re ver­stor­be­ne Kin­der sind inner­halb des ers­ten Lebens­jahr verstorben.
  • Gene­rell ver­mei­det sie Frau­en­arzt­be­su­che in Deutsch­land wegen unan­ge­neh­me Bemer­kun­gen und Reak­tio­nen der Frauenärzt*innen.
  • Sie erzählt von einer Frau­en­ärz­tin, die sie ver­spot­tet hat und gefragt hat, durch wel­chen Aus­gang sie ihre sie­ben Kin­der spon­tan gebo­ren hatte.
  • Die drit­te Betrof­fe­ne hat 3 Kin­dern, die schon Erwach­sen sind.
  • Ihr ers­tes Kind ist auch bei der Geburt verstorben.
  • Nach Erfah­rung der Betrof­fe­ne ist die Geburt des ers­tes Kin­des das Schwie­rigs­te. Vie­le Frau­en und Babys ster­ben dabei.
  • Der prak­ti­zier­te FGM Typ III ändert sich aller­dings lang­sam in Soma­lia. Seit eini­gen Jah­ren wird Typ III also die pha­rao­ni­sche Beschnei­dung bei man­chen Fami­li­en nicht mehr prak­ti­ziert. Statt­des­sen wird eher die sun­ni­ti­sche Beschnei­dung durchgeführt.
  • Auf­grund der hohe Ster­be­ra­te wäh­rend der Geburt bei Typ III wird in die­sen Fami­li­en die Typ II (sun­ni­ti­sche Beschnei­dung) durchgeführt.
  • Vie­le Frau­en mit Typ III schaf­fen es nicht bei der Geburt das Baby raus zu bekom­men. Vie­le ster­ben dabei oder ver­lie­ren ihre Babys.
  • Außer­dem kla­gen vie­le Frau­en von schwe­ren Infek­tio­nen und Kom­pli­ka­tio­nen in der Schwangerschaft.
  • Die Betrof­fe­ne Frau berich­tet von einer Cou­si­ne die neu­lich bei der Geburt ihres Kin­des ver­stor­ben ist.
  • Bei FGM Typ III muss die Frau beim gebä­ren geöff­net wer­den. Danach wird sie wie­der zugenäht.

Kinderschutz/​ Prä­ven­ti­on

  • Eine Betrof­fe­ne setzt sich ein, dass ihre Toch­ter nicht beschnit­ten wird. Dafür hat sie sich mit der Unter­stüt­zung ihres Man­nes ent­schlos­sen ihre Toch­ter bis zum 18. Lebens­jahr nicht nach Soma­lia ein­rei­sen zu las­sen. Sie fürch­tet, dass sie unter den Druck der Fami­lie die Beschnei­dung der Toch­ter zulässt.
  • Sie enga­giert sich in der soma­li­schen Com­mu­ni­ty in Nie­der­sach­sen für die Prä­ven­ti­on mit dem Haupt­ziel die Kin­der hier in Deutsch­land zu schützen.
  • Eine Fami­lie, die nach Soma­lia rei­sen woll­te, wur­de den Rei­se­pass der Toch­ter am Flug­ha­fen Frank­furt entzogen.
  • Sie kennt eine Frau, die ihre Toch­ter bei einer Auf­ent­halt in Soma­lia beschnei­den ließ. Das Kind hat davon im Kin­der­gar­ten berich­tet. Der Kin­der­gar­ten hat es beim Jugend­amt gemel­det und seit dem muss sich die Mut­ter gericht­lich verantworten.

Geset­ze gegen FGM und ihrer Wirkung

  • FGM ist in Soma­lia gesetz­lich verboten.
  • Geset­ze spie­len kei­ne Rol­le in der Prä­ven­ti­on. Die Gesamt­be­völ­ke­rung gibt die­ses Ver­bot kei­ne Achtung.
  • Die Betrof­fe­nen haben kei­ne Chan­ce irgend­wo wegen FGM eine Beschwer­de einzulegen.

2. Erfah­rungs­be­rich­te aus dem Sudan

Wie wird FGM durchgeführt?

  • Alter: Die meis­ten Beschnei­dun­gen fin­den bis zum Alter von 8 Jah­ren statt. Bei der Betrof­fe­ne wür­de FGM im Alter von 8 Jah­re durchgeführt.
  • Ihre Wun­de hat sich erst nach einem Monat geschlos­sen. Bis zur Ver­nar­bung des Wun­des hat es vie­le Mona­te gedauert.
  • Um Ent­zün­dun­gen zu hem­men und Hei­lung zu för­dern wur­den bei ihr ver­schie­de­nen Haus­mit­teln ver­wen­det: gemah­le­ner Kaf­fee, Tee, Par­fum, Kräu­ter usw.
  • Sie lei­det seit­her unter Schmer­zen und Komplikationen.
  • Sie wur­de mit 15 gehei­ra­tet und hat mit 21 ihr ers­tes Kind bekommen.
  • Ihr Vater hat die Beschnei­dung finanziert .
  • Nach der Beschnei­dung fin­det eine gro­ße Fei­er statt.
  • Die Betrof­fe­ne hat von einem Fall berich­tet, wo eine unbe­schnit­te­ne Frau bei der Geburt ihres ers­ten Kin­des auf Wunsch ihres Man­nes von dem medi­zi­ni­schen Per­so­nal im Kran­ken­haus beschnit­ten wurde.
  • Eine unbe­schnit­te­ne Frau wird ver­pönt und als „open“ (offen) beschimpft.

FGM und Sexualität

  • Bis sie nach Deutsch­land kam glaub­te sie, dass Beschnei­dung und die damit ver­bun­de­ne Schmer­zen ein Teil des Frau sein sei. Sie hät­te auch geglaubt, dass alle Frau­en beschnit­ten sind.
  • Sie als Betrof­fe­ne der Typ II Beschnei­dung erlebt extre­me Schmer­zen beim Sex und emp­fin­det Sex als eine Gewalttat.
  • Nach einer sexu­el­le Hand­lung kann sie nicht nor­mal Urin las­sen. Die­se Pro­ble­me haben zu Kon­flik­ten in ihrer Ehe geführt. Sie hat sich von ihrem Mann des­we­gen schei­den lassen.
  • Außer­dem muss sie jeden Monat stär­ke Schmer­zen bei ihrer Regel­blu­tung ertra­gen. Das Blut läuft nur Trop­fen­wei­se raus.
  • Sie erzählt von Ehe­män­nern in Sudan die sogar bei län­ge­ren Rei­sen ihrer Frau­en zunä­hen las­sen bis sie von der Rei­se zurückkehren.

Kinderschutz/​ Prä­ven­ti­on

  • Die Betrof­fe­ne hat sich von ihrem Mann schei­den las­sen, weil er für die Beschnei­dung der Toch­ter war.
  • Sie sagt, dass sie mit ihrer Toch­ter nicht nach Sudan rei­sen möch­te um eine Zwangs­be­schnei­dung durch ihre Fami­lie oder die Fami­lie des Man­nes zu vermeiden.
  • Sie konn­te sich zwei Mal stark ein­set­zen, dass ihrer Schwes­ter, die in Frank­reich lebt ihre Toch­ter nicht beschnei­den lässt. Als Argu­ment hat sie unter ande­rem die Schwes­ter auf die recht­li­che Fol­gen hingewiesen.

Geset­ze gegen FGM und Ihre Wirkung

  • FGM ist in Sudan gesetz­lich verboten.
  • Wird aber nach wie vor prak­ti­ziert beson­ders im länd­li­chen Raum. Aller­dings sind die Fei­ern nicht mehr so öffent­lich und üppig.
  • Die meis­ten Beschnei­dun­gen fin­den im Dorf statt. Die Groß­stadt­le­ben­den fah­ren für die Zere­mo­nie ins Dorf.
  • Falls die Poli­zei bei so einer Zere­mo­nie auf­taucht, wer­den Sie besto­chen und unter­neh­men nichts.
  • Die Betrof­fe­ne berich­tet, dass das Ver­bot eher für Khar­to­um gel­te. Für der Rest des Lan­des wird FGM unge­hin­dert wei­ter praktiziert.
  • Für eine unbe­schnit­te­ne Frau, die im Dorf lebt ist es aus­ge­schlos­sen einen Mann zum hei­ra­ten zu finden.

3. Erfah­rungs­be­richt aus der Elfenbeinküste

Wie wird FGM durchgeführt?

  • Alter: FGM fin­det in der Regel in der Jugend und spä­tes­tens vor der Voll­jäh­rig­keit statt.
  • Es kommt auch öfters vor, dass unbe­schnit­te­ne Frau­en vor dem Hei­rat von ihren zukünf­ti­gen Män­nern zu FGM gezwun­gen werden.
  • Die Betrof­fe­ne kommt aus der west­li­chen Regi­on der Elfenbeinküste
  • Die Beschnei­dung fin­det als gro­ße Sam­mel­ze­re­mo­nie statt.
  • Vie­le Fami­li­en kom­men zusam­men und sam­meln Geld für die Fei­er. Ihre Töch­ter wer­den zusam­men beschnitten.
  • Die meis­ten Beschnei­dun­gen fin­den in den länd­li­chen Dör­fern statt.
  • In der Elfen­bein­küs­te wird in der Regel je nach Gebiet, FGM Typ I und Typ II praktiziert.
  • Eine unbe­schnit­te­ne Frau wird als vom „Teu­fel beses­sen“ verurteilt.
  • Sie wird von dem Ehe­mann unter Druck gesetzt sich beschnei­den zu lassen.

Geset­ze gegen FGM und Ihre Wirkung

  • FGM ist in der Elfen­bein­küs­te gesetz­lich verboten.
  • Wird aber wei­ter­hin heim­lich beson­ders im länd­li­chen Raum praktiziert.
  • Manch­mal kommt es zu Ver­haf­tun­gen aber kei­ne ernst­zu­neh­men­de Konsequenzen.
  • Öffent­li­che Kam­pa­gnen sei­en eher für den Fern­se­her. In der tat hat es sich wenig geändert.

4. Anfor­de­run­gen an dem medi­zi­ni­sche Per­so­nal in Deutschland

  • Alle berich­ten­de Frau­en offen­ba­ren, dass Sie grund­sätz­lich frau­en­ärzt­li­che Unter­su­chung in Deutsch­land ver­mei­den bis es nicht mehr geht.
  • Sie fürch­ten sich vor den scho­ckier­ten Bli­cken und Reak­tio­nen des medi­zi­ni­schen Per­so­nals und wei­ter stig­ma­ti­siert zu werden.
  • Sie appel­lie­ren an Frauenärzt*innen nicht scho­ckiert zu reagieren.
  • Sie appel­lie­ren, dass Frauenärzt*innen mehr über das The­ma sen­si­bi­li­siert wer­den um einen fein­füh­li­gen Umgang zu gewährleisten.
  • Sie sol­len auch kei­ne wei­te­re Per­so­nal zum „kucken“ in die Unter­su­chung holen ohne ihren Erlaub­nis. Sie füh­len sich dadurch stig­ma­ti­siert und zur schau gestellt.
  • Sie for­dern die Ein­hal­tung der ärzt­li­chen Schweigepflicht.
  • Der freie Wahl des Fach­arz­tes muss für die Betrof­fe­nen gewähr­leis­ten sein.

5. Anfor­de­run­gen an den Kran­ken­kas­sen, Sozi­al­amt und poli­ti­schen Akteure

  • Die Kran­ken­kas­sen sol­len die Kos­ten für eine Wie­der­her­stel­lungs­ope­ra­ti­on übernehmen.
  • Die Trans­port­kos­ten für den Fahrt zur Behand­lung sol­len finan­ziert werden.
  • Die Finan­zie­rung für eine kul­tur­sen­si­bel Beglei­tung soll gewähr­leis­tet sein. Dabei sind die Sprachmittler*innen spe­zi­ell für afri­ka­ni­sche Spra­che notwendig.
  • Auf­grund kul­tu­rel­len Unter­schied­lich­kei­ten soll die Prä­ven­ti­on in den ver­schie­de­nen Com­mu­ni­ties ankom­men. Dafür brau­chen wir finan­zi­el­le Mittels.
  • Die Prä­ven­ti­on muss in der Ver­ant­wort­lich­keit der Betrof­fe­nen lie­gen. Sie sind die Haupt­ak­teu­re um ihre Töch­ter gegen FGM zu schützen.