Save the Date: Onlineveranstaltung mit RAin Claire Deery

Am 30. Okto­ber 2025 wer­den wir zusam­men mit der Rechts­an­wäl­tin und Fach­an­wäl­tin für Migra­ti­ons­recht Clai­re Deery eine Onlin­ever­anstl­tung zu Weib­li­cher Geni­tal­ver­stüm­me­lung (FGM/C) im Asyl­ver­fah­ren durchführen.

Weib­li­che Geni­tal­ver­stüm­me­lung (FGM/C) im Asylverfahren

Weib­li­che Genitalverstümmelung/​Beschneidung (FGM/C) ist eine schwer­wie­gen­de Men­schen­rechts­ver­let­zung und wird zu den geschlechts­spe­zi­fi­schen Ver­fol­gungs­grün­den (§3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG, i. V. m. § 3a Abs. 2 Nr. 6 AsylG) gezählt. FGM/C kann daher ein Aner­ken­nungs­grund sein. Dies gilt ins­be­son­de­re, wenn Mäd­chen und Frau­en im Her­kunfts­land von Beschnei­dung bedroht oder betrof­fen sind.
In letz­ter Zeit ist jedoch zu beob­ach­ten, dass es für Betrof­fe­ne und bedroh­te Mäd­chen schwie­ri­ger wird, ihre Ansprü­che durch­zu­set­zen, ihre Asyl­ver­fah­ren wer­den zuneh­mend abge­lehnt.
Daher wird es in dem Vor­trag von RAin Clai­re Deery um die »Schnitt­stel­le« Asyl­ver­fah­ren und FGM/C gehen: Wel­ches sind die Hür­den, die das Ver­fah­ren für Betrof­fe­ne auf­weist, und wie kön­nen Bera­tungs­ein­rich­tun­gen unter­stüt­zen, damit die Betrof­fe­nen zu ihrem Recht kom­men. Der Vor­trag geht auf die aktu­el­le Recht­spre­chung ein.

Okto­ber 2025
17.00 – 19.00 Uhr
mit: RAin Clai­re Deery
(Rechts­an­wäl­tin und Fach­an­wäl­tin für Migrationsrecht)

Das PDF zum Down­load und Ver­tei­len kann hier her­un­ter­ge­la­den werden.